Schulbegleitdienst / Schulassistenz

Mit der Schulbegleitung der Malteser ermöglichen wir Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Beeinträchtigung den Zugang zu Bildung in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Ausbildung sowie Hochschulen und Universitäten.

Unser Ziel bei der Schulbegleitung? Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit individuellem Unterstützungsbedarf in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen bestmöglich zu unterstützen und ihre inklusive und wohnortnahe Beschulung. Immer im Fokus steht die Förderung der höchstmöglichen Selbständigkeit, um die Integration in die Gruppe oder Klasse zu ermöglichen. Unsere Schulbegleitung ist somit Wegbereiter und Wegbegleiter zu einem inklusiven Bildungssystem.

Schulbegleiter*innen unterstützen junge Menschen mit bestehender oder drohender seelischer, geistiger bzw. körperlicher Beeinträchtigung dabei, den Schulalltag möglichst selbstständig zu meistern.

Aufgaben und Tätigkeiten in der Schulbegleitung

Schulbegleitungen unterstützen die Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsene auf Basis ihrer individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse sowie ihres Hilfe- und/oder Förderplans. Die Aufgaben als Schulbegleiter*in hängen daher vom individuellen Bedarf der Schüler*innen ab. Das beginnt mit der Unterstützung der Mobilität (z.B. bei Rollstullfahrenden) bis hin zur Unterstützung bei der Kommunikation im Schulalltag. Auch bei der Beteiligung am Unterricht stehen Schulbegleiter*innen dem/der Schüler*in zur Seite. Dazu gehört z.B. das Anreichen von Unterrichtsmaterialien, Hilfe beim Verständnis der Inhalte und Unterstützung zur Aufrechterhaltung der Konzentration.

Zudem ist eine Schulbegleitung eine enge Vertrauensperson der/des Schüler*in. Wie die Betreuung genau gestaltet wird, wird vor dem Beginn der Schulbegleitung individuell abgestimmt. Die Aufgaben sind dabei so vielseitig, wie es die Menschen sind, die wir begleiten dürfen!

Schulbegleiter*in werden

Schulbegleiter*in werden

Arbeitsbereiche und Arbeitsort

Der Einsatzort als Schulbegleitung kann grundsätzlich die Kita, die Schule oder jede andere Bildungseinrichtung des Kindes, der Jugendlichen oder jungen Erwachsenen sein. Dort sitzt die Schulbegleitung in aller Regel neben dem Kind im Klassenraum bzw. begleitet es in den Pausen z.B. auf den Schulhof. Der Umfang der Betreuung ist individuell sehr verschieden. Besondere Aufgaben können in Ausnahmen auch an anderen Orten stattfinden wie beim Weg zur Schule, während der Nachmittagsbetreuung, bei Klassenfahrten oder einem Schulausflug.

Arbeitsbedingungen

Als Schulbegleiter*in hat man einen entscheidenden Anteil daran, dass Inklusion im Alltag gelingt. Wenn die Schulbegleitung erst ein Vertrauensverhältnis zu dem Kind oder Jugendlichen aufgebaut hat, erfährt sie viel Wertschätzung – auch von den Lehrkräften und der Familie, mit denen sie im engen Austausch steht.

Gehalt und Einkommen

Im Schulbegleitdienst der Malteser arbeiten Mitarbeiter*innen meist in Teilzeit und profitieren von einer leistungsgerechten Vergütung. Je nach Kommune ist das Gehalt unterschiedlich, da sich die gesetzlichen Vorgaben unterscheiden. Die Vergütung richtet sich auch nach der individuellen Qualifikation, die die Schulbegleitung für die Betreuung benötigt. Dies hängt immer von den Bedürfnissen des einzelnen Kindes ab, für das sie verantwortlich ist. Je höher die geforderte Qualifikation, desto höher ist auch das Gehalt. Eine Eingruppierung erfolgt nach AVR-Caritas.

Voraussetzungen

Das Anforderungsprofil für den Job im Schulbegleitdienst variiert je nach Grad der Einschränkung des Kindes. Wir freuen uns auf Neueinsteiger*innen im sozialen Arbeitsfeld und über gelernte Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft oder in einem pädagogischen Helferberuf. Auch Lehramtsstudierende mit erster pädagogischer Erfahrung sind willkommen. Informationen sind unseren Stellenausschreibungen zu entnehmen, da die Jobs bedarfsgerecht auf das Profil und die Persönlichkeit des Kindes angepasst werden.

Grundsätzlich sollten Schulbegleitungen Freude daran haben, junge Menschen mit einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung zu begleiten und auf die individuellen Bedürfnisse einfühlsam einzugehen. Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ist von Vorteil.

Fort- und Weiterbildung

Bei den Maltesern bereiten wir die Schulbegleitungen sorgfältig auf ihre Aufgaben vor, zu Beginn mit einem Grundlagenseminar über einen Erste-Hilfe-Kurs bis hin zu einer Präventionsschulung zum Thema „Vorbeugung und Schutz vor sexualisierter Gewalt“. Dort werden Anzeichen von Kindeswohlgefährdung bearbeitet und helfen, diese zu erkennen und darauf professionell zu reagieren. Ergänzt werden diese Einstiegsseminare durch regelmäßigen Austausch im Team und gegebenenfalls einer Teilnahme an speziellen Fortbildungen zum Förderschwerpunkt des jeweiligen Kindes.

Der Weg zur Schulbegleitung – Wie bekommt mein Kind eine Schulbegleitung?

Der Weg zur Schulbegleitung – Wie bekommt mein Kind eine Schulbegleitung?

Vom Hinweis zur Hilfe

Hat Ihr Kind nicht schon eine bekannte Beeinträchtigung, werden die Eltern meistens seitens der Schule oder des Kindergartens darauf aufmerksam gemacht, dass es vielleicht Unterstützung benötigt. Dies ist für viele Eltern erst einmal eine Herausforderung. Bald darauf stellt sich die Frage, wie das Kind schnellstmöglich eine gute Schulbegleitung erhalten kann.

Die Diagnose stellt der Arzt

Um eine Schulbegleitung beantragen zu können, muss eine ärztliche Diagnose vorliegen. Es empfiehlt sich, zeitnah einen Termin mit einem Facharzt oder Psychotherapeuten, der über Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt, zu vereinbaren.

Antragstellung und Genehmigung

Ist die Diagnose gestellt, kann der Antrag beim zuständigen Kostenträger gestellt werden. Das Jugendamt ist zuständig bei Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (nach §35a SGB VIII). Für Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Behinderungen muss die Eingliederungshilfe beim Sozialamt beantragt werden (nach §112 SGB IX i.V.m. §75 SGB IX). Das Amt legt im Bescheid die Art der Hilfe und deren zeitlichen Umfang sowie die erforderliche Qualifikation der Betreuungsperson fest.

Die beste Begleitung finden

Anhand der Vorgaben des Kostenträgers suchen wir die passende Schulbegleitung für Ihr Kind aus. Dabei achten wir darauf, dass „die Chemie stimmt“. Wir erklären Ihnen gerade die ersten Schritte besonders sorgfältig und begleiten Sie im weiteren Verlauf persönlich.